Zum Hauptinhalt springen

Angebote des Landesheimatbundes

Immaterielles Kulturerbe

Der Landesheimatbund unterstützt im Auftrag des Landes die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Sachsen-Anhalt und berät bei Bewerbungen für das Bundes- und Landesverzeichnis.

Wir beraten Sie zu Fragen rund um die Bewerbungen zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission sowie zur Aufnahme in das Landesverzeichnis Sachsen-Anhalts, das seit 2024 existiert. 
Die Verzeichnisse schaffen Sichtbarkeit für die kulturelle Vielfalt und Kreativität lebendiger Kulturformen in Deutschland bzw. Sachsen-Anhalt.

Was ist immaterielles Kulturerbe?

Unter immaterieller Kultur werden lebendige, von Menschen unmittelbar vermittelte Kulturformen verstanden, im Gegensatz zu materiellen Baudenkmalen, dem Dokumentenerbe oder Objekten der Bildenden Kunst. Das immaterielle Kulturerbe umfasst vielfältige und kreative Formen, die sich ständig im Wandel befinden. Laut UNESCO-Kommission lassen sich die Kulturformen folgenden Kategorien zuordnen:

  • mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten)
  • darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen)
  • gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele)
  • Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen)
  • traditionelle Handwerkstechniken

Repräsentative Formen des Immateriellen Kulturerbes werden im weltweiten Verzeichnis der UNESCO geführt. Daneben pflegen einzelne Staaten und Regionen landesweite oder regionale Verzeichnisse. Deutschland verpflichtete sich 2013 mit der Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes.

Bewerbungsverfahren

Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt können ihre Bewerbung um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt einreichen. Diese Bewerbung gilt gleichzeitig für das Landesverzeichnis Sachsen-Anhalt.

Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt. Die nächste Bewerbungsrunde startet am 1. April 2025.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Jury aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet und Vorschläge an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet. Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission bewertet die Anträge.
Die genauen Bewerbungskriterien und der Ablauf finden sich auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission.
Ab dem 1. April 2025 werden auch dort die aktuellen Bewerbungsunterlagen veröffentlicht.

Beispiele aus Sachsen-Anhalt

Aus Sachsen-Anhalt wurden bisher folgende Kulturformen in die Bundesweiten Verzeichnisse aufgenommen:

Neuaufnahmen in das Landesverzeichnis Sachsen-Anhalt 2024: