Matthias Behne, Halle
Interview
„Kultur braucht Raum und verlässliche Strukturen“
Ein Gespräch mit Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt über die kulturpolitische Bilanz der letzten Jahre. Die Fragen stellte John Palatini, Geschäftsführer des Landesheimatbundes.
Bilanz & aktuelle Herausforderungen
John Palatini (JP): Zehn Jahre im Amt ergeben eine kulturpolitische Handschrift. Wenn Sie heute auf 2016 zurückblicken: Welche Leitidee hat Ihre Entscheidungen geprägt – und woran lässt sich Ihre Handschrift in der Kulturpolitik der vergangenen Dekade konkret erkennen?
Rainer Robra (RR): Kultur prägt Identität, schafft gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärkt die Attraktivität Sachsen-Anhalts. Diese Landesregierung ist angetreten, Sichtbarkeiten zu erhöhen, Förderstrukturen weiterzuentwickeln und Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg zu verbessern – mit Erfolg. Ziel und Aufgabe dieser Politik ist der Erhalt unseres kulturellen Erbes und die Entwicklung eines reichen kulturellen Lebens in allen Landesteilen.
Bei der Regierungsbildung 2016 ist das Kulturressort in die Zuständigkeit der Staatskanzlei gewechselt. Damit wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, die Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt erfolgreich zu gestalten und weiterzuentwickeln. Die Anbindung des Ministeriums für Kultur an die Staatskanzlei ermöglicht es uns, die Kultur bei zentralen Entscheidungsprozessen des Landes fortwährend mitzudenken und sie so innerhalb des politischen Gesamtgefüges strategisch zu verankern.
John Palatini: Neben den großen Museen und Stiftungen wird Kultur in Sachsen-Anhalt wesentlich in der Fläche getragen – durch Vereine und Initiativen im Ehrenamt. Ein Beispiel aus der Fläche, das Ihnen für diese Kulturleistung besonders in Erinnerung geblieben ist – und warum gerade dieses?
RR: Ein Beispiel, das mir in Erinnerung geblieben ist und das sinnbildlich für die Kulturleistung in der Fläche steht, sind die Niegripper Heimatfreu(n)de zwischen Fluss und See e. V. Dort hat ein ehrenamtlich getragener Verein den alten Konsum erworben und in einen Ort für Begegnung und Angebote im Dorf weiterentwickelt – mit Kulturformaten, die ganz konkret auf das reagieren, was Menschen vor Ort brauchen. Und genau deshalb habe ich dieses Beispiel genannt: Es steht stellvertretend für etwas, das man in Sachsen-Anhalt überall findet – Kultur in der Fläche entsteht in hohem Maß dadurch, dass Menschen vor Ort Verantwortung übernehmen und einfach machen. Ob Konzertreihe, Dorffest, Theater- und Bildungsformate, der jährliche Heimatkalender oder denkmalpflegerische Projekte. Es sind all diese Kulturimpulse, die eine kulturelle Grundversorgung überhaupt erst ermöglichen. Das zeigt mir sehr deutlich: Es geht nicht nur um einzelne Leuchttürme, sondern um eine breite Kulturleistung im Ehrenamt.
JP: Viele Kulturleistungen entstehen erst durch Ehrenamt, Vereine und Initiativen – zugleich steigen Kosten, Anforderungen und Belastung. Ist die Leistungsfähigkeit des bürgerschaftlichen Engagements kulturpolitisch eher gestärkt worden oder stehen wir an einer Grenze, an der strukturelle Entlastung nötig wäre?
RR: Ja – wir haben das bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich spürbar gestärkt, auch wenn die Belastungen zugleich zugenommen haben. Nicht jede Kostensteigerung und nicht jede neue Anforderung lässt sich politisch unmittelbar abfedern. Und die Corona-Pandemie liegt noch nicht lange zurück. Gerade in dieser Zeit war wichtig, schnell und unkompliziert zu helfen: Deshalb hatte das Land eigene Hilfsprogramme aufgelegt, um die Handlungsfähigkeit vor Ort zu sichern.
Engagementförderung heißt aber nicht nur Einzelförderung, sondern auch stabile Strukturen und verlässliche Rahmenbedingungen: Wir haben landesverbandliche Träger und Netzwerke gestärkt, die direkt in die Fläche wirken und Vereine beraten, vernetzen und unterstützen. Die Perspektive des kulturellen Engagements ist selbstverständlich auch in die Engagementstrategie des Landes eingeflossen und wird im Kulturfördergesetz, das wir jetzt beschlossen haben, aufgegriffen.
Matthias Behne, Halle
Interessenvertretung im Bund
JP: Kultur ist in erster Linie Ländersache. Dennoch ist es wichtig, die Interessen auch des Kulturbereichs auf Bundesebene zu vertreten. Ein aktueller Erfolg dürfte sein, dass Sachsen-Anhalt Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen für Sachinvestitionen in die öffentliche Infrastruktur – und damit auch für kulturbezogene Infrastrukturmaßnahmen verwenden darf. Welche ein oder zwei Beispiele stehen für Sie exemplarisch dafür, dass Sachsen-Anhalt diese Bundesmittel so nutzt (nutzen wird), dass das kulturelle Erbe – auch in der Fläche – dauerhaft profitiert?
RR: Ein Beispiel ist die Burganlage Klein Rosenburg. Dank der klaren gesetzlichen Regelungen des Landtags und der engagierten Arbeit der Landesregierung konnten die Bundesmittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ schnell und unbürokratisch verfügbar gemacht werden. So erhält die Stadt Barby 95.000 €, um den Burgturm sowie Teile der Ringmauer der ottonischen Burganlage Klein Rosenburg zu sichern und instand zu setzen. Ein besonderer Dank gilt dem langjährig engagierten Verein vor Ort sowie allen beteiligten Akteuren. Durch dieses Zusammenspiel bleibt die Burg als Veranstaltungsort, Heimatmuseum und touristischer Anziehungspunkt dauerhaft erhalten.
Ein weiteres Beispiel ist die Schloss- und Klosteranlage Nienburg (Saale). Die dreiflügelige barocke Schlossanlage auf den Fundamenten des ehemaligen Benediktinerklosters wird mithilfe der Bundesmittel grundlegend gesichert und für eine dauerhafte Nutzung vorbereitet. Ein besonderer Dank gilt der Bürgermeisterin, dem Stadtrat und allen Unterstützern, deren Engagement die nachhaltige Nutzung dieses bedeutenden Kulturerbes ermöglicht. Die Landesregierung hat durch eine enge Abstimmung mit der Investitionsbank und die Einführung eines digitalen, unbürokratischen Antragsverfahrens entscheidend dazu beigetragen, dass die Mittel zügig eingesetzt werden können.
Rahmenbedingungen und Anerkennung
JP: Mit dem Kulturfördergesetz will die Landesregierung Kulturförderung erstmals als Staatsziel gesetzlich verankern und zentrale Regelungen bündeln. Das Gesetz wurde nun vom Landtag beschlossen. Was soll dieses Gesetz in der Praxis verändern – jenseits der Symbolik: Planbarkeit, Transparenz, Standards, Zuständigkeiten?
RR: Die neue gesetzliche Regelung konkretisiert den Kultur-Verfassungsauftrag der Landesverfassung und stellt die Kulturförderung erstmals auf eine klare gesetzliche Grundlage. Ziel ist dabei weniger Veränderung als vielmehr Stabilisierung und Stärkung von Schutz und Förderung der Kunst und Kultur.
Die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Landes, Kultur „nach Kräften anzustreben und sein Handeln danach auszurichten“, gilt für alle staatlichen Gewalten, für Exekutive und Rechtsprechung, aber auch für den Gesetzgeber. Mit dem Kulturfördergesetz erfüllt Sachsen-Anhalt diesen lange offenen Gesetzgebungsauftrag und stärkt die Kultur nachhaltig. Zugleich schafft das Gesetz Rechtssicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit: Es bündelt zentrale Regelungen, definiert Ziele, Verfahren und Fördergrundsätze und stellt die Förderung – wie heute allgemein anerkannt – unter einen klaren Gesetzesvorbehalt. Damit wird die Grundlage dafür gelegt, dass sich Kunst und Kultur entfalten können und kulturelle Aktivitäten im Land dauerhaft planbar abgesichert sind.
JP: Gute Rahmenbedingungen entstehen nicht nur durch Gesetze, sondern durch das, was Antragstellerinnen und Antragsteller tatsächlich erleben. Seit letztem Jahr ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zentrale Anlaufstelle auch für Anträge auf Förderung im Kulturbereich (Kulturförderrichtlinie). Ist dieser Wechsel auch so angelegt, dass er für Antragstellerinnen und Antragsteller – gerade Vereine mit kleinem Apparat – spürbar besser wird, zum Beispiel weniger bürokratisch, schneller oder digitaler?
RR: Der Maßstab ist klar: Bürokratie darf Engagement nicht behindern. Durch den Wechsel zur Investitionsbank dürfen gerade kleinere Vereine nicht abgeschreckt oder überfordert werden. Gemeinsam mit der IB wurde daher der Übergang sorgfältig geplant und vorbereitet, um die Umsetzung der Förderung auch zukünftig in der Praxis erfolgreich zu gestalten. Dafür wurden auch Vereinfachungen bei den Antragsunterlagen und möglichst schlanke Prozesse angestrebt. Uns ist bewusst, dass es überall wo man neue Prozesse implementiert zu Anlaufschwierigkeiten kommen kann. Genau aus diesem Grund werden wir weiterhin die Bearbeitung der Förderanträge intensiv begleiten und dort nachsteuern, wo es notwendig wird.
JP: Mikroförderungen haben in den letzten Jahren eine neue Qualität ermöglicht: niedrigschwellig, schnell wirksam, nah an der Praxis – gerade für ehrenamtlich getragene Kulturarbeit. Sehen Sie im MikroKulturFonds, der durch die Landesarbeitsgemeinschaft für bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich (LAG BEK) seit fünf Jahren realisiert wird, inzwischen ein bewährtes Instrument der Kulturförderpolitik?
RR: Mikroförderung hat sich im Kulturbereich als Instrument bewährt. Der MikroKulturFonds ist 2020 genau aus der Überzeugung heraus gestartet, dass es für Engagement vor Ort oft keine großen Summen braucht, sondern schnelle, niedrigschwellige Hilfe. Die Praxis zeigt: Das funktioniert.
JP: Seit Etablierung des MikroKulturFonds ist die Nachfrage nach kleinen Fördersummen enorm – der MikroKulturFonds war wiederholt um ein Vielfaches, zuletzt besonders stark, überzeichnet. Welche Konsequenz ziehen Sie daraus: Wird Mikroförderung in Sachsen-Anhalt dauerhaft verstetigt und substanziell ausgebaut – so, dass dem Bedarf auch künftig verlässlich entsprochen werden kann?
RR: Die Zahlen machen deutlich: Die Nachfrage ist dauerhaft hoch. Schon in der Pandemie und danach wurde die Mikroförderung im Kulturbereich zusätzlich verstärkt. Der MikroKulturFonds gehört zu den kulturpolitischen Instrumenten, die in der Breite wirken – dort, wo Kultur ehrenamtlich getragen wird und wo kleinere Summen bereits große Wirkung entfalten. Deshalb ist für uns die Mikroförderung ein wichtiger Baustein, wenn es um Kultur in der Fläche geht. Im Bewusstsein von kleiner werdenden haushalterischen Spielräumen wollen wir trotzdem versuchen, den MikroKulturFonds so weiterzuentwickeln und auszustatten, dass er langfristig verlässlich funktioniert.
Matthias Behne, Halle
Themen mit Landesheimatbund-Bezug
Immaterielles Kulturerbe
JP: Der Landtag hat ein Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (IKE) beschlossen; zugleich ist IKE im Kulturfördergesetz als eigener Bereich sichtbar. Der Anspruch ist dabei meist: mehr als Symbolik, nämlich eine Stärkung der Trägergruppen und des Beitrags des IKE zur Landesidentität. Nach welchen Kriterien würden Sie den Nutzen eines Landesverzeichnisses messen und wie soll dieser Nutzen praktisch abgesichert werden?
RR: Den Nutzen von lebendigen Traditionen und Praktiken zu messen, gestaltet sich naturgemäß recht schwierig. Aber wichtig ist es, dessen Sichtbarkeit, Aktualität und Relevanz für die Bevölkerung und die betroffenen Gruppen zu betrachten. Ein Verzeichnis zum immateriellen Kulturerbe ist ein „Schaufenster“, dessen Nutzen von der Reichweite abhängt. Diese Reichweite gilt es zu verlängern, das immaterielle Kulturerbe in Sachsen-Anhalt muss sich als eigene Marke etablieren. Weiterhin sollte ein Verzeichnis auf Länderebene eine hohe Aktualität genießen. Es muss treffgenau die landestypischen Besonderheiten im Fokus haben und halten und aktuellen, beispielsweise demografischen Entwicklungen, Rechnung tragen. Hierbei spielt die Revision eines solchen Instruments eine große Rolle. Abschließend bildet ein solch spezifisches Verzeichnis, unterhalb der großen Bundesebene, einen wichtigen Identifikationspunkt für alle dort inkludierten Trägergruppen. Die vielfältigen, meist ehrenamtlich ausgeführten und unterstützten Traditionen und Bräuche sind regional identifikationsstiftend und können durch solche Einbindung auf Landesebene nur profitieren.
JP: Beim bundesweiten Verzeichnis läuft ein mehrstufiges Verfahren; am Ende bestätigen Kulturministerkonferenz und BKM die Empfehlungen der Experten. Wenn man das als lernendes System versteht: Erwarten Sie Impulse aus der Landespolitik zur Weiterentwicklung – etwa zur Pflege/Revision von Einträgen, zur Praxistauglichkeit des Verfahrens oder zur Zusammensetzung des Verzeichnisses?
RR: Das Bundesverzeichnis zum immateriellen Kulturerbe wird sich zukünftig intensiver mit Fragen der Pflege und Revision befassen müssen. Aktuell sind diese Überlegungen auf Arbeitsebene zunehmend thematisiert. Auch das Land bringt hierbei Impulse ein, um die „Marke Bundesverzeichnis“ nicht zu verwässern, aber auch, um weiterhin lebendige Traditionen abzubilden. Wo es aus fachlicher Sicht Bedarf zur Nachsteuerung gibt, ist der bürokratische Aufwand auf allen Ebenen. Hier wird das Land auf Arbeitsebene weiter auf Vereinfachung drängen, damit die betroffenen Kulturakteure ein möglichst entschlacktes Antragsverfahren durchlaufen können.
Niederdeutsch
JP: Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat sich Sachsen-Anhalt zum Schutz des Niederdeutschen verpflichtet. Das ändert zunächst nichts daran, dass Muttersprachler immer weniger werden. Welche Maßnahmen halten Sie vor diesem Hintergrund für Sachsen-Anhalt in Zukunft für sinnvoll – insbesondere in Schule und Ausbildung – und wo soll Niederdeutsch bewusst über freiwillige Angebote, Projekte und digitale Lernwege wachsen?
RR: Man sieht sehr schön, welche Kraft Sprache für Identität hat – auch kulturell: Der in der Altmark gedrehte und mit Landesmitteln geförderte Film ‚In die Sonne schauen‘ macht diese Region und ihre sprachliche Wirklichkeit sichtbar, inklusive Niederdeutsch. Gleichzeitig müssen wir nüchtern feststellen: Sachsen-Anhalt liegt am Sprachenrand, die Zahl der Sprecherinnen und Sprecher nimmt ab und die Weitergabe in den Familien wird seltener. Gleichzeitig trägt Niederdeutsch zur Stärkung der regionalen und lokalen Identität des Landes und der Menschen in Sachsen-Anhalt bei.
Darum ist es eine wichtige Aufgabe, Niederdeutsch zu pflegen und es wieder hör- und lernbar zu machen. Die Angebote über Arbeitsgemeinschaften an Grundschulen sind dabei ein wichtiger Bestandteil, genau wie die Landesförderung der Arbeitsstelle Niederdeutsch. Wünschenswert wären darüber hinaus zusätzliche Begegnungsräume und konkrete Sprachlernangebote für alle Altersgruppen – analog und digital –, damit Niederdeutsch eine lebendige Option bleibt und nicht verschwindet. Dies wird ohne ehrenamtliches Engagement in der Fläche jedoch nicht gelingen.
Grünes Band
JP: Das Grüne Band ist Naturmonument und Erinnerungsort – und damit per se ressortübergreifend. Ihre Bilanz: Ist die Zusammenarbeit (insbesondere Umwelt/Kultur) inzwischen so aufgestellt, dass von dauerhaft tragfähigen, kooperierenden Strukturen gesprochen werden kann?
RR: Der Fachbeirat Grünes Band fungiert als übergreifendes Gremium und hat in den vergangenen Jahren zahlreiche wichtige Beiträge zur Entwicklung des Grünen Bandes geleistet. Im Januar 2026 stand die Neukonstituierung des Fachbeirats für eine weitere fünfjährige Amtszeit an. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt aktuell auf der Umsetzung des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans (PEIP). Der Entwurf des PEIP war bis Ende Februar 2026 öffentlich einsehbar, das Beteiligungsverfahren läuft derzeit. Die beim Ministerium für Wissenschaft, Umwelt und Energie (MWU) eingerichtete Geschäftsstelle für den Fachbeirat übernimmt die Steuerung und Organisation der Gremienarbeit. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Trägern des Nationalen Naturmonuments Grünes Band war sehr gut und erfolgreich.
Die Erstellung des PEIP ist eine gemeinsame Aufgabe der Träger, wobei eine enge Zusammenarbeit zwischen der Staatskanzlei, der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, dem Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt, der Landeszentrale für politische Bildung, dem LHB sowie ressortübergreifend mit dem MWU und den Verantwortlichen des Naturschutzes in dessen Geschäftsbereich besteht.
Ein jährliches Netzwerktreffen, organisiert vom LHB, bietet Akteuren aus den Bereichen Erinnerungskultur, Naturschutz und Tourismus am Grünen Band die Möglichkeit zum Austausch. Darüber hinaus wurde in enger ressortübergreifender Zusammenarbeit ein Multimedia-Portal für das Grüne Band Sachsen-Anhalt entwickelt, das seit November 2023 online ist. Dieses Portal dient der Information und Vernetzung, insbesondere in den Bereichen Erinnerungskultur und Naturschutz.
Zur weiteren Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist beim LHB die Gründung einer Arbeitsgruppe Grünes Band für ehrenamtliche Akteure in Planung. Seit 2019/20 wurden dauerhaft tragfähige und kooperierende Strukturen geschaffen: Der Fachbeirat bildet das tragende Gremium und die genannten Initiativen und Projekte fördern die Vermittlung, Vernetzung und Information. Zahlreiche Akteure arbeiten gemeinsam daran, das Nationale Naturmonument und den Erinnerungsort Grünes Band kontinuierlich weiterzuentwickeln.
JP: Zum Besucherzentrum liegen Machbarkeitsbefunde und Standortprüfungen vor. Rechnen Sie damit, dass ein Besucherzentrum in der nächsten Legislatur tatsächlich gebaut wird – und was müsste politisch/organisatorisch anders laufen, damit das Vorhaben nicht erneut scheitert?
RR: Mit der Machbarkeitsstudie und den Ergebnissen der Standortprüfungen liegen wichtige Grundlagen für eine Entscheidung der zukünftigen Landesregierung über die Schaffung eines Besucherzentrums für das Grüne Band vor. Es liegt in der Hand einer zukünftigen Landesregierung, die Möglichkeit der Schaffung eines Besucherzentrums für das Grüne Band erneut zu prüfen.
Heimatforschung
JP: Sie haben 2021 den 1. Tag der Heimatforschung eröffnet und dabei ausdrücklich auf Qualitätsfragen sowie auf Vernetzung und Qualifizierung verwiesen; zugleich wurde mit dem Institut für Landesgeschichte eine institutionelle Stärkung landeshistorischer Forschung geschaffen. Wenn man diese Schritte zusammennimmt: Ist das für Sie ein bewusster Ausbau der Geschichtsforschung als Gesamtsystem – mit Wissenschaft und historischem Ehrenamt als zwei Seiten einer Medaille?
RR: Das Institut für Landesgeschichte beschäftigt sich mit der Erforschung und Vermittlung der Geschichte im historischen Raum des heutigen Sachsen-Anhalts vom Mittelalter bis zur Zeitgeschichte. Als wissenschaftliche Einrichtung ist es den Arbeitsweisen und Methoden der Geschichtswissenschaft verpflichtet und orientiert sich an den aktuellen Zugängen und Erkenntnisinteressen der Landes- bzw. Regionalgeschichte als geschichtswissenschaftlicher Subdisziplin. Auf dieser Grundlage werden Quellen erschlossen, Forschungsprojekte durchgeführt, Tagungen veranstaltet und Forschungsergebnisse in verschiedenen Formaten publiziert.
Zugleich ist Landesgeschichte traditionell keine Arbeit im sprichwörtlichen Elfenbeinturm, sondern reagiert auf gesellschaftliche Orientierungsbedürfnisse und das historische Interesse der Landesbewohner. Daher spielt die Vermittlung landesgeschichtlichen Wissens in die breite Öffentlichkeit sowie die Unterstützung von regionalhistorischen Vereinen und lokalen Initiativen – etwa im Bereich der Stadtgeschichte, der Industriekultur und am „Grünen Band“ – eine wichtige Rolle. Das Institut für Landesgeschichte setzt sich somit auf der Basis fachlicher Expertise auch für die Verbindung von Wissenschaft und ehrenamtlichen „Bürgerwissenschaftlichen“ ein.
JP: Im Koalitionsvertrag ist für den Kulturbereich der Aufbau eines ‚Kulturportals Sachsen-Anhalt‘ sowie einer zentralen technischen Infrastruktur zur Langzeitspeicherung von Digitalisaten und Metadaten vorgesehen. Jetzt am Ende der Legislatur ist nicht erkennbar, dass dieses Vorhaben noch realisiert wird. Für die Geschichtsforschung (professionell wie ehrenamtlich) fehlt damit ein verlässlicher Ort, an dem Daten dauerhaft auffindbar und langzeitarchiviert werden können. Kommt diese digitale Infrastruktur noch – oder braucht es dafür in der nächsten Legislatur einen neuen, verbindlichen Anlauf?
RR: Es ist richtig, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Kulturportal Sachsen-Anhalt mit einer zentralen technischen Infrastruktur für die Langzeitspeicherung bislang nicht in der skizzierten Form umgesetzt werden konnte. Der Fokus liegt in dieser Legislatur auf der grundlegenden, ressortübergreifenden Überarbeitung des Landesportals. Dieser Prozess erfordert viel Zeit und Ressourcen. Gleichwohl hat das Land in den vergangenen Jahren gezielt in die Digitalisierung von Kultureinrichtungen investiert. Beispielhaft ist das Projekt eCulture zu nennen, das kleinere und mittlere Museen bei Strategien, Qualifizierung und Datenbanknutzung unterstützt. Mit dem kostenfreien Portal „museum digital“ können Museen ihre Sammlungen online dokumentieren, mit Bildern versehen und weltweit zugänglich machen. Ergänzend digitalisiert das Projekt S.E.S.A.M. Fundmünzen systematisch und veröffentlicht sie über KENOM, wodurch eine nachhaltige digitale Kulturinfrastruktur entsteht und die Einrichtungen im Alltag entlastet werden.
Ausblick & Schluss
JP: Sie gehören zu den dienstältesten Mitgliedern einer Landesregierung in Deutschland und haben die Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt über eine lange Strecke mitgestaltet, über zehn Jahre davon als Minister für Kultur. Wenn Sie auf diese Zeit zurückschauen und nach vorn blicken: Was ist noch nicht gelungen, was muss als nächstes unbedingt angegangen werden – und welches Bild von Kultur in Sachsen-Anhalt würden Sie sich für die Zukunft wünschen?
RR: Die Möglichkeit, das Land Sachsen-Anhalt über so viele Jahre mitgestalten zu dürfen, ist ein großes Privileg, das nicht vielen Menschen zuteilwird. Und ich bin dankbar für die große Unterstützung, mit der ich als Minister in all den Jahren wirken durfte. Klar ist, dass die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre auch das Ergebnis zahlreicher gemeinschaftlicher Anstrengungen ist.
Für die Zukunft wünsche ich mir, dass unsere vielen Kulturakteure in Sachsen-Anhalt weiterhin die für sie unverzichtbaren Möglichkeitsräume finden, in denen sie sich frei entfalten können. Diese zu gewährleisten, ist eine der vielleicht nobelsten und zugleich essenziellen Aufgaben des Staates.
Das jetzt verabschiedete Kulturfördergesetz zielt auf eine nachhaltige und verlässliche Stärkung der Kulturlandschaft. Mit dem Gesetz bekräftigt das Land die Bedeutung der Kulturförderung als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Denn die Kultur unseres Landes bildet das Fundament unseres demokratischen Miteinanders in einer freiheitlichen Gesellschaft. Das gilt für die Gegenwart wie für unsere Zukunft.
